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Brandschutz:

Vorgabe der Materialart, -güte, -dicke, -schichtfolgen bzw. Schutzmaßnahmen der tragenden Bauteile entsprechend den Gebäudespezifischen Brandschutzanforderungen nach Landesbauordnung (des jeweiligen Bundeslandes)
In Baden-Württemberg zu finden in der
>> LBO/AVO LBO/AVO -PDF-Datei: 499 KB (PDF-Datei: 499 KB)

Vorsicht: In BW bei freistehenden Einfamilienhäusern mit Aufenthaltsräumen in mehr als 2 Geschossen bzw ab Zweifamilienhäuser mindestens feuerhemmende Bauweise erforderlich !!

 

Schallschutz:

Rechnerischer Nachweis entsprechend Gebäudespezifischer Anforderung bzw Bauherrenwunsch unter Berücksichtigung der Schallnebenwege.
Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm
Nachweis bei gewerblichen Emissionen
Selbst erstellte Berechnungsabläufe in Excel >> Schallschutzberechnung Schallschutzberechnung -PDF-Datei: 499 KB (PDF-Datei: 499 KB)

Fachbauleitung für die tragende und vorübergehend abfangende/unterstützende Konstruktionen

Bei Bedarf bzw Wunsch wird die Überwachung der Ausführung aller tragenden Bauteile nebst Anschlüssen bzw der oft bei Umbau-maßnahmen erforderlichen Unterfangungen/Abstützungen übernommen und mittels schriftlicher Abnahmen protokolliert und dokumentiert.

 

Nach obenWärmeschutz:

 

Nachweise zur Erfüllung der öffentlich rechtlichen Anforderungen

  • n. EnEV (Energieeinsparverordnung gültig seit 01.02.2002)
  • n. WSVO 95 für Niedrigenergiehäuser (soweit nach alten Förderrichtlinien bzw als nachträgliche Kontrolle erforderlich)

Nachweise zur Erfüllung von Förderrichtlinien für

  • Energiesparhaus 60
  • 3 l-Haus
  • Energiesparhaus 60
  • Passivhaus
Die Berechnungen werden mittels ständig aktualisierter Fach-Software einschließlich Zu-Hilfe-Nahme von Berechnungsroutinen des Institut für Wohnen u. Umwelt (Bilanzierung n. dem Hessischen "Leitfaden für Ernergiebewusste Gebäudeplanung) bzw dem Passivhaus-Projektierungs-Paket 2002 vorgenommen.
 

Nach obenWärmebrückenberechnung:

 

Ermittlung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten entsprechend der jeweiligen Bauteilsituation

 

Nach obenFeuchteschutz:

 

Nachweise zum Schutz vor schädlichem Tauwasserausfall in Gebäudeteilen und Nachweis der Einhaltung des Temperaturfaktors zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung auf Bauteiloberflächen.

 

Nach obenBautechnische Überwachung:

 

Besondere Leistung n. HOAI

 

Nach obenBewehrungsabnahmen:

 

Auf Wunsch kann die Vollständigkeit und Verlegung der Bewehrungseisen vor dem Einbringen des Betons kontrolliert und mittels Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Ansonsten liegt die Verantwortung der Kontrolle beim bauleitenden Architekten oder in Baden-Württemberg beim der Genehmigungsbehörde benannten Bauleiter (LBO § 45), beim ausführenden Unternehmer (LBO § 44) bzw beim Bauherrn (LBO § 42).
Landesbauordnung - PDF-Datei

 

Nach obenSicherheits- und Gesundheitskoordination:

 

Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz. Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der private u. öffentliche Bauherr die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.

Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherrn nach § 3, in bestimmten Fällen einen o. mehrere Sicherheits- u. Gesundheits-Koordinatoren (SigeKo) zu bestellen.

Tragwerksplanung Walter bietet die SigeKo-Leistung nicht an.

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