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Brandschutz: |
Vorgabe der Materialart, -güte, -dicke, -schichtfolgen bzw.
Schutzmaßnahmen der tragenden Bauteile entsprechend den
Gebäudespezifischen Brandschutzanforderungen nach Landesbauordnung
(des jeweiligen Bundeslandes)
In Baden-Württemberg zu finden in der
>>
LBO/AVO
(PDF-Datei: 499 KB)
Vorsicht: In BW bei freistehenden Einfamilienhäusern
mit Aufenthaltsräumen in mehr als 2 Geschossen bzw ab Zweifamilienhäuser
mindestens feuerhemmende Bauweise erforderlich !!
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Schallschutz: |
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Rechnerischer Nachweis entsprechend Gebäudespezifischer
Anforderung bzw Bauherrenwunsch unter Berücksichtigung der
Schallnebenwege.
Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm
Nachweis bei gewerblichen Emissionen
Selbst erstellte Berechnungsabläufe in Excel >> Schallschutzberechnung
(PDF-Datei: 499 KB)
Fachbauleitung für die tragende und vorübergehend abfangende/unterstützende
Konstruktionen
Bei Bedarf bzw Wunsch wird die Überwachung der Ausführung
aller tragenden Bauteile nebst Anschlüssen bzw der oft bei
Umbau-maßnahmen erforderlichen Unterfangungen/Abstützungen
übernommen und mittels schriftlicher Abnahmen protokolliert
und dokumentiert.
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Wärmeschutz: |
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Nachweise zur Erfüllung der öffentlich rechtlichen
Anforderungen
- n. EnEV (Energieeinsparverordnung gültig seit 01.02.2002)
- n. WSVO 95 für Niedrigenergiehäuser (soweit nach
alten Förderrichtlinien bzw als nachträgliche Kontrolle
erforderlich)
Nachweise zur Erfüllung von Förderrichtlinien für
- Energiesparhaus 60
- 3 l-Haus
- Energiesparhaus 60
- Passivhaus
Die Berechnungen werden mittels ständig aktualisierter Fach-Software
einschließlich Zu-Hilfe-Nahme von Berechnungsroutinen des
Institut für Wohnen u. Umwelt (Bilanzierung n. dem Hessischen
"Leitfaden für Ernergiebewusste Gebäudeplanung) bzw
dem Passivhaus-Projektierungs-Paket 2002 vorgenommen.
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Wärmebrückenberechnung: |
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Ermittlung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten entsprechend
der jeweiligen Bauteilsituation
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Feuchteschutz: |
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Nachweise zum Schutz vor schädlichem Tauwasserausfall in
Gebäudeteilen und Nachweis der Einhaltung des Temperaturfaktors
zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung auf Bauteiloberflächen.
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Bautechnische
Überwachung: |
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Besondere Leistung n. HOAI
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Bewehrungsabnahmen: |
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Auf Wunsch kann die Vollständigkeit und Verlegung der Bewehrungseisen
vor dem Einbringen des Betons kontrolliert und mittels Abnahmeprotokoll
dokumentiert werden. Ansonsten liegt die Verantwortung der Kontrolle
beim bauleitenden Architekten oder in Baden-Württemberg beim
der Genehmigungsbehörde benannten Bauleiter (LBO § 45),
beim ausführenden Unternehmer (LBO § 44) bzw beim Bauherrn
(LBO § 42).
Landesbauordnung - PDF-Datei
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Sicherheits-
und Gesundheitskoordination: |
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Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen
Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz. Auf Baustellen
in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt
so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle
auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen
Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Um Leben und
Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen,
muss mehr getan werden.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der private u.
öffentliche Bauherr die oberste Verantwortung für das
gesamte Bauvorhaben.
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherrn nach § 3,
in bestimmten Fällen einen o. mehrere Sicherheits- u. Gesundheits-Koordinatoren
(SigeKo) zu bestellen.
Tragwerksplanung Walter bietet die SigeKo-Leistung nicht
an.
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