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Bauleitung

= Überwachung
des Bauablaufs mit Kontrolle aller Materialien u. Bauteile bezüglich der Einhaltung der öffentlich rechtlichen und projektspezifischen Vorgaben


Überwachung als Bauherren-Eigenleistung ?

Dies sind nur 3 Beispiele. Hinzu kommen noch die VOB Teil A und B sowie Teil C, bestehend aus über 30 Einzelgewerken für den Hochbau, alle Baurelevanten DIN-Normen, die Richtlinien zu fast jedem Gewerk, Herstellerangaben in Zulassungen, Prüfzeugnissen und Produkt-empfehlungen und Regelungen zum Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte-, Holz-, Korrosionsschutz, Bauregelliste A, B, C und ..... und ...... und

Pfusch und Schäden, statistisch erfasst in Milliardenhöhe je Jahr

  • Nicht umsonst sagt man:

„Schuster bleib bei deinen Leisten“

Deshalb: Ausgewiesene Fachleute wie „ Beratende Ingenieure“ einschalten !

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