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Tragwerksplanung (Statik)

= Planen u. Berechnen der tragenden Bauteile

„Jede bauliche Anlage muss im ganzen, in ihren einzelnen Teilen u. für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung und bei der Änderung und dem Abbruch gewährleistet sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die
Tragfähigkeit des Baugrunds des Nachbargrundstücks dürfen nicht gefährdet werden.“

So und ähnlich lauten alle Landesbauordnungen (§ 13) in Deutschland zur Standsicherheit.
Je nach Bundesland wird die Vorlage des Standsicherheits-Nachweises bei der Genehmigungsbehörde unterschiedlich gehandhabt:
In Baden-Württemberg kann eine weitere (Über-) Prüfung dieses Nachweises für gewisse Gebäudegrößenordnungen bzw -nutzungen unterbleiben, wenn die Berechnung von einem Bauingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Baustatik
verfasst u. deren Aufstellung vom Tragwerksplaner und Bauherrn mittels der „Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“ bestätigt wird.
>> Formular „Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“ Formular „Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“ - PDF-Datei: 51 KB (PDF-Datei: 51 KB)
>> Auszüge LBO u. VVO zum Standsicherheitsnachweis Auszüge LBO u. VVO zum Standsicherheitsnachweis - PDF-Datei: 56  KB (PDF-Datei: 56 KB)

In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen !!

Leistungen zur Tragwerksplanung:

Standardausarbeitung:

Erweiterte Ausarbeitungen (auf Anfrage):

  • Schalpläne mit allen (Einschal-) Kanten für die Baustelle
    Darstellung und Vermassung aller Schalkanten
  • Rohbauzeichnungen als Ersatz für Architektenwerkpläne
    Erweiterung des Schalplans unter Einbeziehung aller für die Rohbauerstellung notwendigen Angaben
  • Werkpläne / Werkstattzeichnungen für die Fertigung
    Maßgenaue Bauteil- und Anschlussdarstellung für Herstellung und Montage nach oben
 
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