Tragwerksplanung
(Statik)
= Planen u. Berechnen der tragenden Bauteile
„Jede bauliche Anlage muss im ganzen, in ihren einzelnen
Teilen u. für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit
muss auch während der Errichtung und bei der Änderung
und dem Abbruch gewährleistet sein. Die Standsicherheit anderer
baulicher Anlagen und die
Tragfähigkeit des Baugrunds des Nachbargrundstücks dürfen
nicht gefährdet werden.“
So und ähnlich lauten alle Landesbauordnungen (§ 13)
in Deutschland zur Standsicherheit.
Je nach Bundesland wird die Vorlage des Standsicherheits-Nachweises
bei der Genehmigungsbehörde unterschiedlich gehandhabt:
In Baden-Württemberg kann eine weitere (Über-)
Prüfung dieses Nachweises für gewisse Gebäudegrößenordnungen
bzw -nutzungen unterbleiben, wenn die Berechnung von einem Bauingenieur
mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Baustatik
verfasst u. deren Aufstellung vom Tragwerksplaner und Bauherrn mittels
der „Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“
bestätigt wird.
>> Formular
„Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“
(PDF-Datei: 51 KB)
>> Auszüge LBO
u. VVO zum Standsicherheitsnachweis
(PDF-Datei: 56 KB)
In anderen Bundesländern
gelten andere Regelungen !! |
Leistungen zur Tragwerksplanung:
Standardausarbeitung:
Erweiterte Ausarbeitungen (auf Anfrage):
- Schalpläne mit allen (Einschal-)
Kanten für die Baustelle
Darstellung und Vermassung aller Schalkanten
- Rohbauzeichnungen als Ersatz für
Architektenwerkpläne
Erweiterung des Schalplans unter Einbeziehung aller für die
Rohbauerstellung notwendigen Angaben
- Werkpläne / Werkstattzeichnungen
für die Fertigung
Maßgenaue Bauteil- und Anschlussdarstellung für Herstellung
und Montage
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