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Energieberatung
für Gebäude im Bestand / Altbauten:
Schritt 1 - Energiesparberatung vor Ort
nach >>
Richtlinie des BMWI
(PDF-Datei: 70 KB) >> Flyer
Energiesparberatung
(PDF-Datei: 549 KB)
- Fördervoraussetzungen
- Standort des Gebäudes im Gebiet der Bundesrepuplik
Deutschland
- Baugenehmigung des Gebäudes:
- alte Bundesländer vor 01.01.1984
- neue Bundesländer vor 01.01.1989
- überwiegend (>50%) der Grundfläche zu Wohnzwecken
genutzt
- Erstellen des Beratungsberichtes durch einen Energieberater
Energieberater-Nr.01472/01
- Förderanträge sind beim BundesAmt
Für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)
über den Energieberater zu stellen.
Kosten der Beratung nach individueller
Vereinbarung |
- Ablaufchritte der Vor-Ort-Beratung:
- Ermittlung u. Auswertung des Ist-Zustand
- Beratungsbericht mit
- Maßnahmenvorschlägen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Vorschläge
- Übersicht der Förderungen
- Freigabe des Berichtes durch BAFA
- Persönliches abschließendes Beratungsgespräch
- Förderanteile des Bundes an der Beratung neu seit 01.01.2003:
- 300.-€ bis 2 Wohneinheiten
- 320.-€ bis 6 Wohneinheiten
- 340.-€ bis 15 Wohneinheiten
- 360.-€ bis 30 Wohneinheiten
- 360.-€ bis 60 Wohneinheiten
- 400.-€ bis 120 Wohneinheiten
Schritt 2 - Maßnahmen-Förderung:
- Co2-Gebäudesanierungsprogramme
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Schritt 3 - Gebäudesanierung:
- Dazu weiteres Leistungsangebot meines Büros:
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