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Die am 01. Februar in Kraft getretene Energie-Einspar-Verordnung
(EnEV) öffnet die Tür zu neuen Dimensionen ganzheitlicher
und nachhaltiger Planung und Bauausführung und beeinflusst Inhalt
u. Qualität von Planung u. Ausführung zu errichtender und
zu modernisierender Gebäude.
Die "EnEV" wendet sich als Vorschrift des Bundes an den
Bauherren, der ihre Anwendung in der Regel an den Planer bzw die ausführenden
Fachunternehmer deligiert.
In Erweiterung zur bisher anzuwandten Wärmeschutzverordnung (WSVO95)
berücksichtigt die EnEV nun auch die Anlagentechnik zur Erwärmung
von Gebäude (und Trinkwasser bei Wohngebäuden) sowie zur
Lüftung. Neben den Wärmeverlusten über die Gebäudehülle
fließen auch alle Wärmeverluste der Anlagen, der Wärmeverteilung
sowie die Erneuerbarkeit des Wärmeträgers (Heizmaterial)
in den sogenannten "Primärernergieaufwand", dessen
zulässige Größe lt. Verordnung entsprechend der beheizten
Gebäudegeometrie (Quotient Fläche der beheizten Hülle
/ beheiztes Volumen) zu begrenzen ist.
Sich positiv auswirkende Maßnahmen zur Einschränkung
des Primärenergieaufwandes:
- Wärmeerzeugung und -verteilung innerhalb der beheizten
Hülle
- Einsatz erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Wärmerückgewinnung,
Beheizung mit nachwachsenden Rohstoffen)
- gut wärmegedämmte Gebäudehülle
- Verringerung der Wärmebrücken
- kompakte Bauweise (kleiner A/V-Wert)
- Luftdichte Bauweise (Nachweis mittels Drucktest)
Veröffentlichung Ing.Büro Brück >>
"4 Varianten zur EnEV im Vergleich"
(PDF-Datei: 211 KB)
Beratung:
- zur Wahl der Baustoffe nach energetischen Gesichtspunkten
- zur Wahl der Beheizung
- zur Wahl der Warmwassererzeugung
- zur Wahl der Lüftung
- zum Thema Luftdichtheit
- zum Thema Feuchteschutz
- zum Thema Vermeidung Schimmelbefall
- zum Thema .....
Energetische Projektierung:
- neu zu errichtende Gebäude nach EnEV (Mindeststandard)
(öffentlich rechtlicher Nachweis)
- nach WSVO 95 (nur bei Wohnbauförderung nach bisherigem
Konzept in Baden-Württemberg)
- Energiesparhaus 40 bzw. 60 (KfW-Förderung)
- 3-l Haus entspricht Energiesparhaus60
- Passivhaus (KfW-Förderung)
Energetische Nachweise:
- Neu-/Altbauten öffentlich rechtlicher Nachweis nach EnEV
nach WSVO 95 (nur noch bei Wohnbauförderung nach bisherigem
Konzept in Baden-Württemberg)
- Energiesparhaus 60 für KfW-Förderung
zur Optimierung
- 3-l Haus für KfW-Förderung
zur Optimierung
- Energiesparhaus 40 für KfW-Förderung
zur Optimierung
- Passivhaus für KfW-Förderung
n.PHPP 2002 (PassivHaus-ProjektierungsPaket)
Überwachung / Überprüfung:
- der
eingesetzten Baustoffe und Bauteile (Beispiel: Fenster)
- der Luftdichtheit (Blower-Door-Test) (Symbol Ü-ZeichenFenster)
- des Feuchteschutzes
- der Ausführung von Wärmebrücken
- des/der .....
Weitere Förderungen:
Veröffentlichungen:
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