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Energieberatung für Neubauten:

Die am 01. Februar in Kraft getretene Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) öffnet die Tür zu neuen Dimensionen ganzheitlicher und nachhaltiger Planung und Bauausführung und beeinflusst Inhalt u. Qualität von Planung u. Ausführung zu errichtender und zu modernisierender Gebäude.
Die "EnEV" wendet sich als Vorschrift des Bundes an den Bauherren, der ihre Anwendung in der Regel an den Planer bzw die ausführenden Fachunternehmer deligiert.
In Erweiterung zur bisher anzuwandten Wärmeschutzverordnung (WSVO95) berücksichtigt die EnEV nun auch die Anlagentechnik zur Erwärmung von Gebäude (und Trinkwasser bei Wohngebäuden) sowie zur Lüftung. Neben den Wärmeverlusten über die Gebäudehülle fließen auch alle Wärmeverluste der Anlagen, der Wärmeverteilung sowie die Erneuerbarkeit des Wärmeträgers (Heizmaterial) in den sogenannten "Primärernergieaufwand", dessen zulässige Größe lt. Verordnung entsprechend der beheizten Gebäudegeometrie (Quotient Fläche der beheizten Hülle / beheiztes Volumen) zu begrenzen ist.

Sich positiv auswirkende Maßnahmen zur Einschränkung des Primärenergieaufwandes:

  • Wärmeerzeugung und -verteilung innerhalb der beheizten Hülle
  • Einsatz erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Wärmerückgewinnung, Beheizung mit nachwachsenden Rohstoffen)
  • gut wärmegedämmte Gebäudehülle
  • Verringerung der Wärmebrücken
  • kompakte Bauweise (kleiner A/V-Wert)
  • Luftdichte Bauweise (Nachweis mittels Drucktest)

Veröffentlichung Ing.Büro Brück >> "4 Varianten zur EnEV im Vergleich" "4 Varianten zur EnEV im Vergleich" - PDF-Datei: 211  KB (PDF-Datei: 211 KB)

Beratung:

  • zur Wahl der Baustoffe nach energetischen Gesichtspunkten
  • zur Wahl der Beheizung
  • zur Wahl der Warmwassererzeugung
  • zur Wahl der Lüftung
  • zum Thema Luftdichtheit
  • zum Thema Feuchteschutz
  • zum Thema Vermeidung Schimmelbefall
  • zum Thema .....

Energetische Projektierung:

Energetische Nachweise:

  • Neu-/Altbauten öffentlich rechtlicher Nachweis nach EnEV
    nach WSVO 95 (nur noch bei Wohnbauförderung nach bisherigem Konzept in Baden-Württemberg)
  • Energiesparhaus 60 für KfW-Förderung
    zur Optimierung
  • 3-l Haus für KfW-Förderung
    zur Optimierung
  • Energiesparhaus 40 für KfW-Förderung
    zur Optimierung
  • Passivhaus für KfW-Förderung
    n.PHPP 2002 (PassivHaus-ProjektierungsPaket)

Überwachung / Überprüfung:

  • der eingesetzten Baustoffe und Bauteile (Beispiel: Fenster)
  • der Luftdichtheit (Blower-Door-Test) (Symbol Ü-ZeichenFenster)
  • des Feuchteschutzes
  • der Ausführung von Wärmebrücken
  • des/der .....

Weitere Förderungen:

Veröffentlichungen:

 
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